Diebstahl im Hotel: Welche Versicherung zahlt?
29.07.2020Der Schreck ist groß, wenn man nach einem entspannten Tag am Strand zurück in das Hotelzimmer schlendert und feststellen muss, dass die Türe aufgebrochen wurde. Was, wenn Diebe während der Abwesenheit der Hotelgäste die Zimmer aufbrechen, durchwühlen und Wertsachen stehlen? Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?
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Oft bieten Reiseveranstalter Reisegepäckversicherungen für den anstehenden Urlaub an. Diese sind meist verhältnismäßig teuer und daher gut zu überlegen. Wer keine Reisegepäckversicherung hat, kann sich in solchen Fällen an seine Hausratversicherung wenden. Denn die Hausratversicherung deckt nicht nur Schäden innerhalb der eigenen vier Wände ab, sondern beinhaltet auch einen wichtigen Versicherungsschutz außerhalb der Wohnung. In der Hausratversicherung nennt sich dieser Baustein „Außenversicherung“ und ist in der Regel in jedem Hausrattarif zu finden. Durch diese Außenversicherung ist auch der Hausrat versichert, der vorübergefhend aus der Wohnung mitgenommen wurde.
Früher war es der Walkman oder die Polaroid-Kamera, heute sind es teurere Dinge, die mit in den Urlaub müssen. Das Smartphone oder Tablet, die Spiegelreflexkamera für tolle Erinnerungen oder die teure Handtasche sind mit an Bord. Selbstverständlich sind viele Hotels mit hohen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet, ein Safe gehört mittlerweile zum Standard. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Hotelzimmer, bei denen weniger Wert auf Sicherheit gelegt wird. Ehrlich gesagt hält man sich im Urlaub ja auch am wenigsten im Zimmer auf. Bei einem Einbruch und gleichzeitigem Diebstahl von Sachen, sind diese in der Hausratversicherung versichert. Auch dann, wenn beispielweise das Smartphone nicht im vorhandenen Safe verschlossen war. Zum Hausrat zählen ebenso Kleidung, Schuhe, Schmuck usw.
Zeitliches Limit der Außenversicherung sind drei Monate
Die Außenversicherung in der Hausratversicherung gilt grundsätzlich weltweit und ist meistens auf zehn Prozent der Versicherungssumme beschränkt. Hat man besonders wertvolle Sachen außerhalb der Wohnung dabei, sollte man sich einen Tarif mit einer höheren Entschädigungsgrenzen suchen. Zeitlich ist die Außenversicherung auf längstens drei Monate begrenzt. Für die klassische Urlaubsreise reicht der Zeitraum aus. Für längere Aufenthalte außerhalb der eigenen vier Wände sollte man einen separaten Versicherungsschutz prüfen.
Einfacher Diebstahlschaden wird nicht ersetzt
Einfacher Diebstahl: das heißt? Es muss ein offensichtlicher Einbruch oder ein Raub stattgefunden haben. Lässt etwa der Zimmerservice im Hotelzimmer etwas mitgehen, bleibt der Hotelgast in der Regel auf seinem Schaden sitzen.
Im Schadenfall besteht umgehende Informationspflicht
Im Schadenfall muss der Versicherte handeln, wie er es auch zuhause tun müsste. Folglich ist ein Einbruch unverzüglich beim Hotel aber auch der Polizei zu melden. Auch die Versicherung ist unverzüglich zu informieren. Diese verlangt dann in der Regel eine Liste der gestohlenen Dinge, die im Zweifel auch auf Deutsch geschrieben werden.
Kommen wir nochmal auf die Gepäckversicherung zu sprechen
Reisegepäckversicherungen sind nicht nur ein Kostenfaktor, sie sind auch unter Verbraucherschützern eher umstritten. Das Zauberwort für die Versicherung heißt „Fahrlässigkeit“. Liegt diese vor, kann die Versicherung die Schadenzahlung verweigern. Fahrlässigkeit liegt bereits dann vor, wenn man am Flughafen sein Gepäck nur neben sich abstellt und es danach nicht festhält. Unser Tipp: Auf Gepäckversicherungen kann man am ehesten verzichten!
Kategorie: Versicherung • Schlagworte: Hausratversicherung, Versicherung
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