Baukindergeld - Zuschuss für Familien mit Kindern
28.09.2018Vom Baukindergeld können Familien mit Kindern, aber auch Alleinerziehende profitieren. Möglich macht dies das Förderprogramm 424 der KfW in Form eines staatlichen Zuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss. Nach der im Jahr 2005 abgeschafften Eigenheimzulage soll das Baukindergeld die Bildung von Wohneigentum erleichtern und tritt rückwirkend zum 01.Januar 2018 in Kraft.
© Karin & Uwe Annas / Fotolia
Wer wird gefördert?
Durch das Baukindergeld werden Familien mit Kindern und Alleinerziehende gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Im Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder ihr Partner Kindergeld bekommen
- Das zu versteuernde Einkommen beträgt max. 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind (plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind)
- Ein Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung besteht frühestens am 01.Januar 2018
- Es handelt sich zum Stichtag um ihre einzige Wohnimmobilie
- Die Wohnimmobilie muss sich in Deutschland befinden
In diesem Zusammenhang zwei wichtige Hinweise der KfW:
- Das volle Baukindergeld wird auch für ein Kind bezahlt, dass am Tag nach der Antragstellung 18 Jahre alt wird
- Kein Baukindergeld wird für Kinder bezahlt, die nach der Antragstellung geboren werden
Wie hoch ist der Zuschuss?
Zunächst ist die Zahl der Kinder, für den der Zuschuss gewährt werden kann, nicht begrenzt. Der Zuschuss beträgt über 10 Jahre verteilt 1.200 Euro pro Kind und wird einmal jährlich ausbezahlt. Ergo beträgt der Zuschuss 12.000 Euro pro Kind. Hierfür stehen im Bundeshaushalt finanzielle Mittel zur Verfügung. Sobald ein Antrag gestellt ist, wird das Baukindergeld bis zur endgültigen Prüfung bzw. Bearbeitung reserviert.
Wann muss der Antrag für das Baukindergeld gestellt werden?
Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn man in die Immobilie eingezogen ist. Hierzu gilt die Meldebescheinigung der Gemeinde/Stadt, damit man das Einzugsdatum nachweisen kann.
WICHTIG: Es gelten Fristen, die nicht verpasst werden dürfen!
Seit dem 18.09.2018 können die Anträge bei der KfW gestellt werden. Ist man zwischen dem 01.01.2018 und dem 17.09.2018 in sein Wohneigentum gezogen, dann kann der Antrag noch bis 31.12.2018 gestellt werden.
Liegt das Einzugsdatum nach dem 18.09.2018 so gilt es, innerhalb von 6 Monaten nach Einzug (amtliche Meldebestätigung) den Antrag zu stellen.
Fazit:
Das Baukindergeld stellt eine attraktive, finanzielle Erleichterung dar, ist aber niemals entscheidend für eine Kredit- oder Darlehenszusage. Sprich, eine Immobilienfinanzierung muss auch ohne Baukindergeld machbar sein. Ebenso wird das Baukindergeld von Banken nicht als zusätzliches Einkommen angerechnet und fließt somit nicht in die Haushaltsrechnung für die Finanzierung.
Kategorie: Immobilienfinanzierung • Schlagworte: Bausparen, Immobilienfinanzierung
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