Work & Travel - hilfreiche Tipps für den Auslandsaufenthalt
29.01.2014Wer träumt nicht von einem längeren Aufenthalt in der Ferne? Damit dem Work & Travel Abenteuer nichts mehr im Wege steht, haben wir von „A“ wie Auslandsreisekrankenversicherung bis „V“ wie Visum hilfreiche Informationen zusammengestellt.
© Dudarev Mikhail / Fotolia
Auslandsreisekrankenversicherung – first things first
Versicherung – wer von einem Abenteuer träumt, befasst sich gedanklich nur ungern mit dieser Materie. Doch wer einen Work & Travel Aufenthalt plant, benötigt einen speziellen Krankenversicherungsschutz. Die deutsche gesetzliche Krankenkasse zahlt im Ausland nur für medizinisch notwendige Arzt- und Krankenhausbesuche, solange man sich innerhalb der Europäischen Union aufhält. Die klassische Auslandsreisekrankenversicherung für den Urlaub greift nur, wenn man nicht länger als 6 Wochen am Stück im Jahr verreist. Aufgrund dessen sind diese Versicherungen erheblich günstiger als Krankenversicherungen für einen Work & Travel Aufenthalt. Um verschiedene Anbieter und Tarife vergleichen zu können, sollte man auf folgende Leistungsmerkmale ein besonderes Augenmerk legen:
In welchen Ländern bin ich versichert?
Die Kosten einer Auslandsreisekrankenversicherung variieren je nach gewähltem Zielland. Wenn man sich für eine Reise nach Kanada oder in die USA entscheidet, sollte man unbedingt darauf achten, dass man in den sogenannten „NAFTA“ Staaten versichert ist. Die Kosten für Arztleistungen sind in diesen Ländern besonders hoch und in den Tarifen gibt es oft eine Selbstbeteiligung. Wenn man während seiner Reise die Länder Kanada, USA und Mexiko definitiv nicht bereist, genügt ein Tarif in dem diese Länder explizit ausgeschlossen sind. Tarife die keinen Versicherungsschutz für NAFTA Staaten beinhalten, sind preiswerter.
Wie flexibel ist die Laufzeit des Vertrages?
Vor Abreise wird ein bestimmter Zeitraum versichert, z.B. 9 Monate. Man sollte darauf achten, dass man den Tarif flexibel verlängern oder verkürzen kann. Sollte man früher zurückkehren wollen, reicht es einigen Anbietern aus, das Rückflugticket vorzulegen. Daraufhin wird der zu viel gezahlte Beitrag zurück erstattet.
Macht eine „Selbstbeteiligung“ Sinn?
Tarife bei denen eine Selbstbeteiligung im Versicherungsfall vereinbart ist, sind meist deutlich preiswerter. Eine Selbstbeteiligung bedeutet aber, dass man bei der Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes einen vorab vereinbarten Anteil der Kosten selbst übernimmt. In der Regel werden Selbstbeteiligungen zwischen 50-100 Euro vereinbart. Man sollte sich gut überlegen, ob man einen Vertrag mit Selbstbeteiligung abschließt, da man im Krankheitsfall unter Umständen öfter zum Arzt muss und somit wesentlich höhere Kosten als geplant entstehen können.
Was leistet die Versicherung?
Wichtig ist, dass im Versicherungsfall alle Behandlungskosten übernommen werden und der Tarif keine Obergrenze aufweist. Bei der Wahl des Tarifs ist auch darauf zu achten, dass schmerzstillende Zahnbehandlungen versichert sind. Bei einigen Versicherungen wird bei Zahnarztbesuchen eine Selbstbeteiligung fällig. Es gibt aber auch Anbieter die Zahnbehandlungen ohne Selbstbeteiligung und ohne Mehrbeitrag versichern.
Arztbesuch, Impfungen & Medikamente
Ein Arztbesuch vor der Abreise sollte auf jeden Fall eingeplant sein. Wichtig ist, diesen rechtzeitig zu vereinbaren, sodass evtl. nötige Impfungen durchgeführt oder aufgefrischt werden können. Auch eine Reiseapotheke sollte in keinem Gepäck fehlen.
Bewerbungsunterlagen
Wer länger mit einem Work & Travel Visum im Ausland unterwegs ist, möchte sich während seines Aufenthalts vielleicht einen Job suchen. Es kann also nicht schaden schon einen CV in der jeweiligen Landessprache vorzubereiten. Dies spart eine Menge kostbare Zeit.
Führerschein (international)
Für alle, die einen Roadtrip starten wollen, darf der internationale Führerschein nicht fehlen. Diesen kann man bei der regionalen Kraftfahrtzulassungsbehörde beantragen. Die Kosten für die Beantragung liegen zwischen 10- 20 Euro je nach Zulassungsbezirk.
Kreditkarte, EC- Karte und Bankkonto
„Ohne Moos nix los“ ist die Devise. Eine Kreditkarte ist als weltweit einsetzbares Zahlungsmittel unerlässlich. Bei einigen Banken sind Kreditkarten kostenfrei, wenn dort ein Girokonto besteht. Auch die EC-Karte lässt sich im Ausland (auch außerhalb Europas) einsetzen, wenn diese das „Maestro“ Zeichen besitzt. Vor Abreise sollte man natürlich einen kurzen Blick auf die Gebührenstruktur seiner Bank werfen, sodass man vorab weiß, welches Zahlungsmittel sich als geeignet erweist. Wer länger mit einem Work & Travel Visum unterwegs ist und zwischendurch arbeiten will, sollte im Zielland ein Bankkonto vor Ort eröffnen. Gegen Vorlage des Reisepasses und des Visums ist dies ohne großen Aufwand möglich.
Reisepass, Personalausweis
Je nachdem wohin die Reise führt, muss man einen gültigen Reisepass besitzen. Viele Länder schreiben vor, dass jener noch mindestens 6 Monate gültig sein muss.
Ein hilfreicher Hinweis: Vor der Abreise ist es sinnvoll den Reisepass und den Personalausweis einzuscannen oder zu fotografieren und sich diese Datei an seine eigene E-Mailadresse zu schicken. Wenn man bestohlen wird, ist oft nicht nur der Reisepass, sondern auch die mitgeführte Kopie gestohlen. Auf das E-Mailpostfach hat man überall und jederzeit Zugriff, sodass man sich im Konsulat vor Ort durch die Onlinekopie ausweisen kann.
Visum
Visabestimmungen können sehr unterschiedlich ausfallen. In Russland z.B. benötigt man schon als Tourist bei einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ein Visum, welches beim Konsulat beantragt werden muss. Wer im Ausland (außerhalb Europas) Geld verdienen möchte, benötigt in jedem Fall ein Visum. Für Australien, Neuseeland, Japan, Kanada und einige andere Länder gibt es das sogenannte Working-Holiday-Visum. Bei einigen Ländern kann man das Visum unbürokratisch online beantragen, bei anderen wiederum sind die Formalitäten mit größerem Aufwand verbunden.
Versicherungen
Wie zu Beginn beschrieben, ist eine spezielle Auslandsreisekrankenversicherung unerlässlich. Doch auch die Privathaftpflichtversicherung und die Unfallversicherung sollten nicht außer Acht gelassen werden.
Privathaftpflichtversicherung: Die Privathaftpflichtversicherung ist nicht nur in der Heimat eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Diese kommt für Schäden auf, welche man anderen Personen oder Sachen unfreiwillig zuführt. Ein typisches Beispiel: Bei einem Surfkurs in Australien verliert man die Kontrolle über das Surfbrett und verletzt einen anderen Surfer im Wasser. Das Brett des anderen Surfers ist kaputt und der Surfer hat Verletzungen erlitten. Für alle entstehenden Kosten des Unfalls muss der Verursacher aufkommen. Bei der Auswahl des Anbieters ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz weltweit und zeitlich unbegrenzt gewährleistet ist.
Unfallversicherung: Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung kommt nicht für Unfallschäden im Ausland auf. Bei einem Unfall entstehen jedoch recht schnell hohe Kosten für Rettungs- und Heilbehandlungen. Viele sehen einen Work & Travel Aufenthalt als Abenteuer an, bei denen gerne auch Extremsportarten, wie Bungeejumping, Paragliding oder Rafting ausprobiert werden. Wichtig bei der Auswahl einer Unfallversicherung ist, dass diese weltweit und zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz bietet. Es ist auch darauf zu achten, ob der Versicherer Extremsportarten versichert. Hier gilt es im Vorfeld genau zu prüfen und nachzufragen.
Hausratversicherung: Wer seinen Hausstand während der Reise beibehält und die Wohnung nicht untervermietet, sollte nicht vergessen dem Versicherer zu melden, dass die Wohnung für längere Zeit unbewohnt ist.
Verträge
Wohnung: Diese kann für den Zeitraum der Abwesenheit untervermietet oder das WG- Zimmer zwischenvermietet werden. Wer die Wohnung auflösen möchte, muss natürlich die Kündigungsfrist beachten.
Auto: Wer ein Auto besitzt sollte sich überlegen dieses für den Zeitraum seiner Abwesenheit abzumelden. So kann die Steuer und die Versicherung gespart werden.
Handy: Je nach Anbieter kann ein Vertrag für den Zeitraum der Abwesenheit ruhen. Wer bestätigen kann, dass er Deutschland dauerhaft verlässt, kommt früher aus seinem Vertrag.
Wer früher plant, hat länger Spaß und muss sich während seines Work & Travel Abenteuers keine Gedanken um die heimische Bürokratie machen und ist für den Fall der Fälle abgesichert. Wer einmal die Erfahrung eines Work & Travel Aufenthalts gemacht hat, möchte die Erinnerung daran wohl nicht missen und ist oft dauerhaft mit dem Reisevirus infiziert.
Kategorie: Versicherung • Schlagworte: Auslandsreisekrankenversicherung, Krankenversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Unfallversicherung
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