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Betriebliche Altersvorsorge - ein Mehrwert vom Arbeitgeber

07.05.2014

Mittlerweile hat es sich herumgesprochen. Eine betriebliche Altersvorsorge kann sich lohnen und hat sich in den vergangenen Jahren sowohl in Betrieben als auch bei deren Arbeitnehmern erfolgreich etabliert. Parallel zur gesetzlichen Rentenversicherung ist diese Form der Altersvorsorge eine sinnvolle Ergänzung und kann zudem auch als indirekte Gehaltserhöhung genutzt werden.

Früher waren Betriebsrenten eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und hauptsächlich in großen Konzernen vertreten. Heute hat man als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge, ganz egal ob man in einem großen Konzern oder in einem kleinen Betrieb angestellt ist. Oftmals ist die betriebliche Altersvorsorge bereits im Tarifvertrag geregelt, bei kleineren Betrieben wie zum Beispiel einer Schreinerei, der Autowerkstatt oder dem Modegeschäft ist dies jedoch weniger der Fall.



Steuern senken durch betriebliche Altersvorsorge

Ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung kann sich eine zusätzliche Altersvorsorge über den Betrieb rechnen. Die Funktionsweise ist denkbar einfach, denn man kann bis zu einer gewissen Höchstgrenze Beiträge unversteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Bruttogehalt in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Der steuer- und sozialabgabenfreie Beitrag liegt für das Jahr 2014 bei monatlich maximal 238,00 € und entspricht somit einer erheblichen staatlichen Unterstützung. Die betriebliche Altersvorsorge wird auf der Gehaltsabrechnung, ähnlich wie beispielsweise vermögenswirksame Leistungen, „sichtbar“ dargestellt und durch den Arbeitgeber eingerichtet. Der Arbeitgeber führt den monatlichen Beitrag direkt ab, so dass für den Arbeitnehmer kein weiterer Aufwand entsteht. Insgesamt gibt es fünf verschiedene Durchführungswege für eine betriebliche Altersvorsorge. Die Direktversicherung ist die am meist gewählte Variante und besteht aus einer klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung. Letztlich kann der Betrieb entscheiden, welcher Anbieter bzw. Finanzdienstleister er auswählt. Wie dies konkret aussieht, wird meist durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag festgelegt. In kleineren Betrieben wird das Thema oft individuell behandelt und es ist kein fester Anbieter vorgegeben.



Betriebliche Altersvorsorge – soziales Engagement der Firma?

Die betriebliche Altersvorsorge bietet auch für den Betrieb Vorteile, denn von der Sozialabgabenfreiheit profitiert auch der Arbeitgeber. Häufig sind Arbeitgeber bereit, ihre Mitarbeiter beim Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge finanziell zu unterstützen, in dem Sie die ersparten Sozialabgaben dem Mitarbeiter für seine betriebliche Altersvorsorge spendieren. Manche Betriebe geben nicht nur die Ersparnis der Sozialabgaben hinzu, sondern vereinbaren einen prozentualen oder fixen Betrag, den sie dem Mitarbeiter als indirekte Gehaltserhöhung dazu geben. Eine stärkere Bindung und Identifikation zum Unternehmen wird durch diese soziale Komponente durchaus erreicht.



Betriebliche Altersversorgung – die Direktversicherung!

Gerade in kleineren Unternehmen und Betrieben wird meist die Direktversicherung als Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge angeboten. Die Direktversicherung verursacht nur einen geringen Verwaltungsaufwand, da die Versicherungsgesellschaft die Kapitalverwaltung übernimmt und später auch die Rentenleistung auszahlt. Somit ist auch sicher gestellt, dass das aus Gehaltsteilen angesparte Kapital nicht zum Betriebsvermögen der Firma zählt, sondern unwiderruflich dem Arbeitnehmer zusteht. Der Arbeitgeber kann die Versicherung weder verpfänden, noch abtreten oder beleihen und für den Fall einer Insolvenz ist das angesparte Kapital geschützt. Die Direktversicherung ist flexibel, da sie bei einem eventuellen Arbeitgeberwechsel beim neuen Arbeitgeber weitergeführt werden kann. Ebenso sind Beitragspausen bei längerer Krankheit, Elternzeit oder auch Arbeitslosigkeit möglich.



Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge stellt eine gute Möglichkeit dar, sein Einkommen im Alter durch eine betriebliche Rente aufzubessern bzw. den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Jeder Arbeitnehmer hat einen rechtlichen Anspruch hierauf und jeder Arbeitgeber die Pflicht, seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Am besten fragt man beim Chef oder der Personalabteilung nach, wie die betriebliche Altersvorsorge in der Firma geregelt ist und welche Möglichkeiten es gibt. Vergessen sollte man nicht, dass sich ein eventueller Zuschuss des Arbeitgebers als eine indirekte Gehaltserhöhung auswirken kann.


Kategorie: Versicherung • Schlagworte: Altersvorsorge, betriebliche Altersvorsorge, Versicherung
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