Skifahrer: Wenns auf der Piste kracht...
25.01.2019… sollte man besser gut versichert sein. Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und ggf. Auslandsreisekrankenversicherung sichern Sie optimal ab. Denn schließlich gelten diese Grundsätze auch für Snowboardfahrer, Tourengeher und Rodler.
© ARochau / Fotolia
Ein Wintersportunfall ist schnell passiert. 42.000 bis 44.000 deutsche Skifahrerinnen und Skifahrer verletzten sich in der Saison 2017/2018. Dies bedeutet einen Anstieg im Vergleich zur Vorsaison um etwa 3%. Hauptursache für Unfälle sind laut einer aktuellen Auswertung von DSV-Experten: „ Oft gehen Bergsportler einfach sehr hohe Risiken ein und überschätzen die eigenen Fähigkeiten“. Vielfach sind die Verletzten auch zu untrainiert und die Skiausrüstung zu gut. Schließlich ermöglichen es die neuen Carving-Skier auch Skianfängern, hohe Geschwindigkeiten zu fahren.
Aber auch bei aller Vorsicht ist man vor einem Unfall nicht gefeit: Jedes Jahr zur Wintersaison finden sich in den Nachrichten die gleichen schrecklichen Meldungen: Verunfallte Skifahrer, Lawinenopfer und dergleichen. Ganz zu schweigen von den „harmloseren“ Unfällen: Kreuzbandriss, Meniskusverletzung, Beinbruch, Gehirnerschütterung. Auch hier können für die Betroffenen schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen eintreten.
IN JEDEM FALL: PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Man stelle sich vor, man ist einen Moment als Skifahrer unachtsam, verliert die Kontrolle über sein Equipment und stößt z.B. auf der Piste mit einem anderen Skifahrer zusammen. Dann haftet man für dessen Schaden, der je nach Unfall auch einmal ganz erheblich sein kann. Man denke nur daran, dass der Unfallgegner z.B. berufsunfähig wird, Schmerzensgeld fordern kann. Da nehmen sich die primären Behandlungskosten dann fast wie Taschengeldbeiträge aus.
Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche übernimmt dann eine Privathaftpflichtversicherung, die ohnehin nicht nur Skifahrern dringend anzuraten ist.
GUT ABGESICHERT MIT EINER PRIVATEN UNFALLVERSICHERUNG
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt zwar die Behandlungskosten bei Unfall und Krankheit, aber auch hier gibt es Einschränkungen: Folgeschäden für die Gesundheit sind nicht abgesichert. Und auch für einen Rücktransport nach Hause kommt die Krankenkasse nicht auf.
Skiunfälle können unter Umständen schwere körperliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Im Extremfall resultiert aus dem Unglück sogar eine Invalidität. Genau in solch einem Fall greift die private Unfallversicherung.
ACHTUNG BEI UNFÄLLEN IM AUSLAND
Wird z.B. der Abtransport mit einem Hubschrauber nötig, fallen schon mal Gebühren in Höhe von 60 € an. Pro Minute. Mit Kosten für den Arzt, Behandlung im Krankenhaus, Rücktransport aus dem Ausland etc. summieren sich dann ohne weiteres vierstellige Beträge, die nicht unbedingt von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. In solchen Fällen sichert eine Auslandsreisekrankenversicherung adäquat ab.
Kategorie: Versicherung • Schlagworte: Auslandsreisekrankenversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Versicherung
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