Einbruch im Hotelzimmer oder Brand in der Ferienwohnung: was dann?
06.08.2014Haben Sie das gewusst? Die Hausratversicherung deckt nicht nur Schäden innerhalb der eigenen vier Wände ab, sondern beinhaltet auch einen wichtigen Versicherungsschutz außerhalb der Wohnung. In der Hausratversicherung nennt sich dieser Baustein „Außenversicherung“ und ist in der Regel in jedem Hausrattarif zu finden. Gerade in der jetzigen Urlaubszeit kann die Hausratversicherung nützlich sein. Im Urlaub hat man schließlich einiges an Hausrat dabei.
© JackF / Fotolia
Der Einbruch im Hotelzimmer
Früher war es der Walkman oder die Polaroid-Kamera, heute sind es teurere Dinge, die mit in den Urlaub müssen. Das Smartphone oder Tablet, die Spiegelreflexkamera für tolle Erinnerungen oder die teure Handtasche sind mit an Bord. Selbstverständlich sind viele Hotels mit hohen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet, ein Safe gehört mittlerweile zum Standard. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Hotelzimmer, bei denen weniger Wert auf Sicherheit gelegt wird. Ehrlich gesagt hält man sich im Urlaub ja auch am wenigsten im Zimmer auf. Bei einem Einbruch und gleichzeitigem Diebstahl von Sachen, sind diese in der Hausratversicherung versichert. Auch sogar dann, wenn beispielweise das Smartphone nicht im vorhandenen Safe verschlossen war. Zum Hausrat zählen ebenso Kleidung, Schuhe, Schmuck usw. Ärgerlich, wenn einem so etwas im Urlaub widerfährt, aber auf der anderen Seite dann wieder hilfreich, dass zumindest der Verlust durch die Hausratversicherung ersetzt wird.
Der Brand in der Ferienwohnung
Bei Feuer oder Brand sind beschädigte eigene Sachen in der Ferienwohnung genauso versichert, als würde der Schaden in der eigenen Wohnung passieren. Auch hier greift die Außenversicherung der Hausratversicherung und ersetzt den entstandenen Schaden an Hab und Gut. Aber nicht nur Feuer ist in der Hausratversicherung versichert, sondern auch Schäden durch die Naturgewalten Sturm oder Hagel.
Aufgepasst! Unterschieden wird, ob sich ein Schaden innerhalb eines Gebäudes ereignet hat oder nicht. Beim Camping ist ihr Hab und Gut nämlich nicht gegen Naturgewalten versicherbar!
Die Außenversicherung in der Hausratversicherung gilt grundsätzlich weltweit und ist meistens auf 10% der Versicherungssumme beschränkt. Hat man allerdings besonders wertvolle Sachen außerhalb der Wohnung mit dabei, sollte man sich einen Tarif mit einer höheren Entschädigung suchen. Zeitlich ist die Außenversicherung auf längstens 3 Monate begrenzt. Für die klassische Urlaubsreise reicht der Zeitraum aus. Für längere Aufenthalte außerhalb der eigenen vier Wände sollte man einen separaten Versicherungsschutz prüfen.
Kommen wir nochmal auf die Gepäckversicherung zu sprechen
Reisegepäckversicherungen sind nicht nur ein Kostenfaktor, sie sind auch unter Verbraucherschützern eher umstritten. Das Zauberwort für die Versicherung heißt „Fahrlässigkeit“. Liegt diese vor, kann die Versicherung die Schadenszahlung verweigern. Fahrlässigkeit liegt bereits dann vor, wenn Sie am Flughafen ihr Gepäck nur neben sich abstellen und es danach nicht festhalten. Unser Tipp: Auf Gepäckversicherungen kann man am ehesten verzichten!
Kategorie: Versicherung • Schlagworte: Hausratversicherung, Versicherung, Versicherungsvergleich
KategorienSchlagwörter
- Altersvorsorge
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Autokredit
- Baukindergeld
- Bausparen
- Bauversicherungen
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- betriebliche Altersvorsorge
- Erwerbsminderungsrente
- Gebäudeversicherung
- Geldanlage
- Gold
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Immobilienfinanzierung
- Kfz-Versicherung
- Krankenversicherung
- Kredite
- Kreditvergleich
- Privathaftpflichtversicherung
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- Unfallversicherung
- Versicherung
- Versicherungsvergleich
Anschrift
fibelo GbR
Ihr Lotse in der Finanzberatung
Kandelstr. 9
79199 Kirchzarten
Fon: 07661.62996-0
Fax: 07661.62996-11
fibelo GbR
Ihr Lotse in der Finanzberatung
Kandelstr. 9
79199 Kirchzarten
Fon: 07661.62996-0
Fax: 07661.62996-11