Alptraum Einbruch - beraubt, verängstigt, versichert?
20.02.2019Die Tür ist aufgebrochen, das Bargeld, das Tablet und der wertvolle Schmuck sind weg. Das mulmige Gefühl, dass ein Fremder die eigenen vier Wände betreten und durchwühlt hat, bleibt. Eine Hausratversicherung schützt zumindest vor dem finanziellen Schaden.
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Die Hausratversicherung zahlt bei Verlust oder Beschädigung des Wohnungsinventars durch Brand, Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Blitzeinschlag, Explosion und eben Raub oder Einbruchdiebstahl.
Immer die Türen abschließen!
Das einfache Zuziehen der Wohnungstür reicht nicht aus. Denn dies wird als sogenannter „einfacher Diebstahl“ gewertet und fällt damit bei manchen Versicherungen unter die grobe Fahrlässigkeit des Kunden. In diesem Fall muss die Versicherung den Schaden durch den Einbruch unter Umständen nicht bezahlen, wenn Sie beweisen kann dass die Tür nicht verschlossen war. Abgesehen von der Versicherung, muss man es dem Einbrecher nicht noch leichter machen, als es ist.
Gestohlene Gegenstände sind versichert!
Im Falle eines Einbruchs zahlt die Hausratversicherung die Wiederbeschaffungskosten der gestohlenen Gegenstände. Auch Gegenstände, die beispielweise aus dem abgeschlossenen Keller entwendet werden, sind versichert. Oft zahlt die Hausratversicherung auch die Schäden an der aufgebrochenen Tür oder dem Fenster, durch die der Einbrecher in das Haus oder die Wohnung gelangt ist. Bei Mehrfamilienhäusern kommt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers allenfalls für die Schäden an der Haustür, nicht jedoch für die Schäden an der Wohnungstür auf. Hier gilt es, bei seiner Hausratversicherung nachzufragen, ob die Schäden an der Wohnungstür oder der Balkontür im Vertrag versichert sind.
Keine Heldentaten!
Man sollte seinem ersten Impuls folgen und die Polizei anrufen. Wer nach Hause kommt und sieht, dass die Wohnungstür aufgebrochen wurde, sollte draußen warten und die Polizei rufen. Der Täter könnte sich noch in der Wohnung befinden und die Polizei rät davon ab, sich einem Täter bei der Flucht in den Weg zu stellen. Wer in der Wohnung auf die Polizei wartet, sollte vorerst nichts verändern, kann aber bereits Fotos machen oder die Nachbarn nach auffälligem Verhalten befragen.
Auflisten was gestohlen wurde!
Unmittelbar nach dem Einbruch, sollte man sich einen Überblick über die gestohlenen und beschädigten Gegenstände verschaffen. Danach erfolgt eine Aufstellung der gestohlenen Habseligkeiten, die der Polizei vorgelegt werden muss. Diese wird dann mit einem Aktenzeichen versehen, welche an die Versicherung gesandt wird.
Unterversicherung vermeiden!
Damit man im Schadenfall nicht im Regen steht, ist es wichtig die Versicherungssumme nicht zu niedrig anzusetzen, nur um Prämien zu sparen. Viele unterschätzen den eigentlichen Wert ihres Hausrats, welcher sich oftmals über die Jahre angesammelt hat. Sind die Gegenstände in der Wohnung mehr wert als angegeben („Unterversicherung“), wird der Schadenersatz von der Hausratversicherung gekürzt. Wer in seiner Hausratversicherung den sogenannten „Unterversicherungsverzicht“ vereinbart, ist auf der sicheren Seite. In diesem Fall prüft die Versicherung nicht, ob die Summe zu niedrig ist.
Kategorie: Versicherung • Schlagworte: Hausratversicherung
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