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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Wer zahlt bei längerer Krankheit

24.06.2015

Ein komplizierter Bruch, ein Autounfall oder eine schwerwiegende Krankheit können dazu führen, dass man für längere Zeit arbeitsunfähig ist. In diesen Fällen bezahlt der Arbeitgeber das Gehalt für sechs Wochen, danach zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld. Doch wie setzt sich dieses zusammen und ist das Krankengeld genauso hoch wie das Nettogehalt?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland, der länger als vier Wochen im Unternehmen beschäftigt ist, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Gesetzlich sind Arbeitgeber für maximal sechs Wochen nach Erkrankung dazu verpflichtet, weiterhin das Gehalt für den Mitarbeiter zu bezahlen.

Nach den sechs Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, springt die Krankenkasse ein. Diese zahlt ein Krankengeld, das den finanziellen Ausfall des Gehalts vorübergehend ausgleichen soll. Jedoch kann hier von einem -Ausgleich- nicht die Rede sein, denn:

Das Krankengeld entspricht 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehalts, aber maximal 90 Prozent des Nettogehalts (§ 47 SGB V). Dabei wird von der Krankenkasse der geringere dieser beiden Beträge für die Zahlung angesetzt und davon entsprechend noch die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen. Folgendes Beispiel verdeutlicht die Differenz zum Nettogehalt:

Anna verdient laut ihrer letzten Gehaltabrechnung 3.000 Euro brutto (Lohnsteuerklasse I). Sie ist 33 Jahre alt, nicht verheiratet und hat keine Kinder. Demnach beläuft sich das Nettogehalt von Anna auf 1.872 Euro im Monat. In unserer Berechnung gehen wir davon aus, dass Anna Kirchensteuer zahlt und einen individuellen Krankenkassenzusatzbeitrag von 0,9 Prozent.

Der geringere Betrag, also 1.685,12 Euro werden von der Krankenkasse als monatliches Bruttokrankengeld herangezogen:

Nach diesem Beispiel fehlen Anna in ihrer Krankheitszeit monatlich ca. 200 Euro. Oft kommen jedoch gerade in jener Zeit höhere Kosten auf Arbeitnehmer zu, seien es Zusatzbeiträge für Reha Maßnahmen, individuelle Therapien oder teure spezielle Medikamente.



Die Krankenkasse zahlt 18 Monate – dann ist Schluss

Die Krankenkasse bezahlt das Krankengeld für maximal 18 Monate. Danach greifen die gesetzlichen Sozialsysteme, wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder ggf. auch die Erwerbsminderungsrente. Wann und ob die Erwerbsminderungsrente greift, lesen Sie hier (…).



Besserverdiener schlechter gestellt

Zählt man zu den Besserverdienern, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, so ist die Differenz zum letzten Nettogehalt noch erheblicher.

Denn das Krankengeld beträgt laut Sozialgesetzbuch maximal 70% der Beitragsbemessungsgrenze (4.125,00 Euro im Jahr 2015). Ergo beläuft sich das Bruttokrankengeld auf 2.887,50 Euro monatlich. Nach Abzug der Sozialabgaben bleibt dem Besserverdiener dann maximal ein monatliches Krankengeld von 2.534,50 Euro netto.



Krankengeld – eine individuelle Berechnung

Oben genanntes Beispiel ist eines von vielen Möglichen. Bei der Berechnung des Krankengeldes spielen nicht nur die Steuerklasse oder die Zahlung der Kirchensteuer eine Rolle, sondern auch der Familienstand, Kinderfreibeträge oder die Krankenkassenwahl.

Daher sollte sich jeder darüber im Klaren sein, wie groß seine finanzielle Lücke bei längerer Krankheit ist und wie viel es kostet diese Lücke, bestenfalls mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern.


Kategorie: Versicherung • Schlagworte: Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsminderungsrente
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