Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü

Hundehaftpflichtversicherung: Pflicht oder Kür?

15.07.2015

Viele Hundehalter fragen sich, ob sie verpflichtet sind ihren besten Freund auf vier Pfoten zu versichern und wenn ja, für welche Schäden eine Hundehaftpflichtversicherung aufkommt. Der fibelo Blog erklärt, in welchen Bundesländern eine Versicherungspflicht für Hunde besteht und in welchen Fällen eine Hundehaftpflicht leistet.

Die Frage ob die Hundehaftpflicht in Deutschland Pflicht ist, lässt sich mit Ja und Nein beantworten. Die 16 Bundesländer haben jeweils unterschiedliche Gesetze zur Hundehaltung und somit auch in Sachen Hundehaftpflichtversicherung. Eine grundsätzliche Versicherungspflicht besteht in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Thüringen, Berlin und Brandenburg. In allen anderen Bundesländern, bis auf Mecklenburg-Vorpommern, hängt die Versicherungspflicht von der Hunderasse ab. In Baden-Württemberg ist es Pflicht Kampfhunde und sogenannte gefährliche Hunde zu versichern.

Doch auch wenn es nicht gesetzlich verpflichtend ist seinen Vierbeiner zu versichern, so ist es dennoch außerordentlich sinnvoll eine Hundehaftpflicht zu haben. Denn:



Wer einen Hund hat, haftet für alle Schäden die dieser anrichtet.

Egal ob er jemanden beißt, ein anderes Tier verletzt oder bei Freunden die neuen Lederschuhe für sein neuestes Lieblingsspielzeug hält. In diesen Fällen haftet der Hundehalter für den entstandenen Schaden. Wer nun denkt dass seine private Haftpflichtversicherung für diese Schäden aufkommt, liegt leider falsch. Denn die private Haftpflichtversicherung schließt Hunde grundsätzlich aus.



Wen und was versichert eine Hundehaftpflicht?

Sie als Hundehalter aber auch Dritte, beispielweise der Hundesitter, sind mitversichert. Ferner leistet die Hundehaftpflicht, wenn Sie nicht in der Nähe des Hundes sind, wenn dieser einen Schaden verursacht. Außerdem zahlt die Hundehaftpflicht, wenn Sie sich als Hundehalter richtig verhalten haben, Ihr Freund auf vier Pfoten aber nicht gehorcht.

Die Hundehaftpflichtversicherung kommt für Sach- Personen- und Vermögensschäden auf. Ein Sachschaden liegt vor, wenn Ihr Hund beispielweise auf die andere Straßenseite rennt und damit einen Verkehrsunfall verursacht. Ein Personenschaden liegt vor, wenn durch den Verkehrsunfall Menschen verletzt werden, oder wenn Ihr Hund jemanden kratzt oder beißt. Ein Vermögensschaden liegt vor, sollte Ihr Hund beispielweise Ihren selbstständig tätigen Kaffeegast so heftig beißen, dass dieser wochenlang nicht arbeiten kann und somit einen Verdienstausfall hat.

Die Hundehaftpflicht leistet jedoch nicht, wenn Ihr Hund einem Familienmitglied einen Schaden zufügt. Es lohnt sich jedoch einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen und den Punkt der „Mitversicherten Personen“ zu prüfen.



Wichtige Versicherungsbausteine innerhalb der Hundehaftpflichtversicherung

Als Mieter sollten Sie darauf achten, dass Ihr Versicherungsvertrag Mietschäden einschließt. Beschädigt Ihr Hund beispielweise den Einbauschrank oder eine Tür, indem er daran hochspringt, kommt die Hundehaftpflicht dafür auf. Dieser Schutz gilt auch im Urlaub in Hotelzimmern. Nicht versichert sind jedoch sogenannte Allmählichkeitsschäden, welche über einen längeren Zeitraum entstanden sind, beispielweise ein allmählich abgewetzter Parkettboden.

Auch sogenannte Deckschäden sollten versichert werden. Sollte Ihr Rüde eine Rassehündin schwängern, kann dem Züchter ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, da die Hündin erst einmal keine reinrassigen Welpen mehr bekommen kann und ggf. Tierarztkosten entstehen.

Wichtig ist, beim Versicherungsantrag wahrheitsgemäße Angaben zu machen, indem Sie die genaue Rasse des Hundes angeben und ebenso mitteilen ob es in der Vergangenheit bereits zu Schäden kam.

Mit einer Hundehaftpflichtversicherung stellen Sie sicher, dass Sie gut abgesichert sind, wenn Ihr bester Freund auf vier Pfoten mal wieder seinen eigenen Kopf durchsetzen will.


Kategorie: Versicherung • Schlagworte: Privathaftpflichtversicherung, Versicherung
KategorienSchlagwörter
Anschrift

fibelo GbR
Ihr Lotse in der Finanzberatung

Kandelstr. 9
79199 Kirchzarten

Fon: 07661.62996-0
Fax: 07661.62996-11