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Bei diesen Versicherungen können Paare sparen

02.01.2023

Zieht ein Paar in eine gemeinsame Wohnung kann es von Partner*innen- Tarifen profitieren und somit den ein oder anderen Euro in der Haushaltskasse einsparen.

Mit einer gemeinsamen Versicherung kann man sich den Beitrag für die zweite Versicherung getrost sparen. Die Ausnahme bilden "Single-Tarife": bei diesen ist der Partner oder die Partnerin nicht mitversichert. Ein Partner*innen- Tarif kostet nur unwesentlich mehr als ein Single- Tarif, ist aber letztlich deutlich günstiger als zwei separate Versicherungen.


Welche Versicherungen kann ich als Partner*innen-Tarif abschließen?

Nur wenige denken in diesem Fall an die Privathaftpflichtversicherung. Ein Partner*innen-Tarif ist deutlich günstiger, als dass jeder eine eigene Haftpflichtversicherung besitzt. Auch die Kinder bei unverheirateten Paaren sind in der Regel automatisch mitversichert. Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den existenziell wichtigen Versicherungen und sollte daher in jedem Haushalt vorhanden sein. Erschreckend ist, dass nur ca. 65% aller Haushalte in Deutschland eine Privathaftpflichtversicherung besitzen. Folglich haben ca. 35% der Haushalte keinen Versicherungsschutz. Aus diesem Grund sollte man bei der Tarifauswahl darauf achten, dass der Leistungsbaustein “Forderungsausfall“ in der eigenen Privathaftpflichtversicherung versichert ist. Dieser Baustein deckt Schäden ab, die einem entstanden sind und eben genau der Schädigende zu den 35% gehört, die hierfür keine Versicherung haben.

Auch eine Rechtsschutzversicherung kann man gemeinsam als Paar abschließen. Egal ob Privat-, Beruf-, Verkehrs- oder Wohnungsrechtsschutz – der Partner oder die Partnerin, wie auch die Kinder können mitversichert werden. Achten sollte man im Großen und Ganzen auf eine freie Wahl des Anwalts und eine nicht zu geringe Versicherungssumme. Durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann der Beitrag noch etwas günstiger werden. In vielen Verträgen findet man eine Selbstbeteiligung von 150,00 € pro Leistungsfall.

Die Hausratversicherung versichert den gemeinsam geführten Haushalt und wird ebenso in einem gemeinsamen Vertrag geregelt. Die Einrichtung, Elektrogeräte bis hin zum Inhalt des Kleiderschranks sind in einer Hausratversicherung zum Beispiel gegen Brand oder auch Einbruch und Diebstahl versichert. Weiterhin deckt die Versicherung Schäden durch Leitungswasser und Sturm und Hagel ab. Zusätzlich kann der Fahrraddiebstahl und Elementarschäden wie beispielweise Überschwemmung oder Erdbeben mitversichert werden.


Welche Versicherung kann ich nicht als Partner*innen-Tarif abschließen?

Bei Unfall-, Kranken-, und Lebensversicherungen gilt das „Paar-Prinzip“ nicht. Diese Versicherungen sind personengebunden und berechnen sich nach Alter, Berufsgruppe und Gesundheitszustand der jeweiligen Person.

Ab und an bieten Versicherer sogenannte Familienversicherungen angeboten. Oft ist dies bei der Unfallversicherung der Fall. Jedoch sind auch hier die einzelnen Personen getrennt voneinander berechnet und daher nicht zwingend günstiger als eigenständige Tarife. Aufpassen sollten unverheiratete Paare beim Bezugsrecht im Todesfall. Hier sollte sich das Bezugsrecht gegenseitig namentlich eingeräumt werden, ansonsten tritt bei einem Todesfall die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Als unverheiratetes Paar hat man keinen Anspruch auf ein gesetzliches Erbe. Das Bezugsrecht sollte deshalb immer aktuell gehalten werden.

Wer also zusammen zieht und etwas Geld einsparen möchte, sollte sich zeitnah mit seinen gemeinsamen Versicherungen beschäftigen.


Kategorie: Versicherung • Schlagworte: Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Unfallversicherung
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