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Die wichtigsten Versicherungen für Wintersportler

20.01.2016

Die Wintersportsaison im Schwarzwald ist endlich eröffnet und lockt mit besten Schneebedingungen. Viele haben bereits die Skier und Snowboards gewachst, um die kommenden Wochen auf den Skipisten zu verbringen. Was viele dabei vergessen: dass bereits ein kleiner Sturz oder Zusammenstoß auf der Piste zu einem finanziellen Spagat werden kann. Deshalb hier der Überblick, auf welche Versicherungen Wintersportler nicht verzichten sollten.

Die wohl wichtigste Versicherung für jeden Wintersportler ist die Privathaftpflicht. Der Schutz greift, wenn man bei anderen Schäden verursacht, egal ob im Alltag oder im Urlaub. Gerade bei den häufig überfüllten Pisten kann es schnell passieren, dass man mit einem anderen Wintersportler zusammen stößt und ihn verletzt. Für etwaige Kosten, wie beispielweise die Bergungskosten der verletzten Person, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Schadenersatz kommt dann die private Haftpflichtversicherung auf. Wer keine private Haftpflichtversicherung aufweisen kann, haftet mit seinem Vermögen in unbegrenzter Höhe.


Kommt man bei dem Unfall auf der Piste selbst zu Schaden, kann eine Unfallversicherung wie auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung weiterhelfen. Eine Unfallversicherung kommt oft für Bergungskosten auf, die gerade in Skigebieten sehr hoch sein können. Sollte der Unfall schlimmere Folgen nach sich ziehen, kommt die Unfallversicherung zudem mit einem Einmalbetrag für Folgekosten, wie beispielweise behindertengerechte Umbauten oder Hilfsmittel auf.


Existenzbedrohend sind Unfallfolgen die so schwerwiegend sind, dass der Betroffene nicht mehr seiner Arbeit nachgehen kann. Es sei denn, er hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn diese zahlt eine monatlich vereinbarte Rente und kann damit den Verlust des Einkommens zumindest teilweise ausgleichen.


Wer zum Skifahren ins Ausland reist, sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck haben. Denn in der Regel müssen Patienten die Behandlungskosten im Ausland vorstrecken. Zudem werden von den Krankenkassen nicht alle Kosten erstattet, sondern nur ein gesetzlich bestimmter Regelsatz. An dieser Stelle greift dann die Auslandsreisekrankenversicherung.


Vorsicht ist jedoch geboten bei Lockangeboten von sogenannten Wintersportgeräteversicherungen. Sie greifen zwar dann, wenn das teure Wintersport-Equipment gestohlen oder beschädigt wird, zahlen aber oft nur den Zeitwert der Ausrüstung oder stufen die Leistung prozentual je nach Alter der Ausrüstung ab.


In diesem Sinne: Vernünftig sein, richtig absichern und ab auf die winterlichen Pisten!


Kategorie: Versicherung • Schlagworte: Auslandsreisekrankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Unfallversicherung
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