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Was haben die niedrigen Zinsen mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung zu tun?

17.02.2016

Das derzeit niedrige Zinsniveau trifft nicht nur den Sparer mit seinem Tagesgeld, Bausparvertrag oder seiner Lebensversicherung, sondern auch komplette Institutionen wie Versicherungsgesellschaften, die an den klassischen Kapitalmärkten kaum bis gar keine Zinsen mehr erzielen.

Die ausgesprochenen Zinsgarantien aus früheren, teilweise jahrzehntelang bestehenden Verträgen machen den Gesellschaften heute zu schaffen. Am klassischen Kapitalmarkt (Tages- und Festgeld, Anleihen usw.) werden aktuell zwischen 0,25 Prozent und maximal ca. 1,00 Prozent Zinsen erwirtschaftet. Deutlich zu wenig um Garantien von bis zu 3,5 Prozent aus Verträgen der 90er-Jahre langfristig zu erfüllen. Das niedrige Zinsniveau drückt selbstverständlich auch auf die Gewinne der Unternehmen und es wird unterm Strich weniger erwirtschaftet.


Weniger Gewinn = höhere Beiträge?

Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen deutscher Gesellschaften werden die Kunden an den Gewinnen der Gesellschaft beteiligt. Gewinne werden dem Kunden in Form von „Überschüssen“ zugeteilt. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt diese Zuteilung meist in Form einer Sofortverrechnung des monatlichen Beitrags. Vom Tarifbeitrag (Brutto-Beitrag) wird also der Teil bereits abgezogen, der dem Kunden als Überschuss zusteht. Hierdurch ergibt sich ein niedrigerer Zahlbeitrag (Netto-Beitrag). Wenn nun also durch weniger Gewinne auch die Überschüsse weniger werden, hat das für den Kunden zur Folge, dass sich sein Zahlbeitrag erhöht.

In den vergangenen Jahren waren die Überschüsse meist sehr stabil. Zum Jahreswechsel haben allerdings einige, darunter auch namhafte Versicherer, ihre Überschussbeteiligung anpassen müssen. Dies führt aktuell zu kräftigen Beitragserhöhungen von teilweise bis zu 20 Prozent. Egal bei welcher Gesellschaft man versichert ist, Überschüsse bzw. Gewinne können in die Zukunft nicht garantiert werden. Im Übrigen kann kein Unternehmen, egal aus welcher Branche, Gewinne in die Zukunft garantieren.



Was empfehlen wir betroffenen Kunden?

Zunächst empfehlen wir Ruhe zu bewahren und in aller Gründlichkeit prüfen zu lassen, ob ein Wechsel der Gesellschaft in Frage kommen kann. Letztlich spielt nicht nur der Beitrag eine Rolle, sondern auch das Lebensalter und der Gesundheitszustand. Bei einem neuen Antrag müssen zwingend Gesundheitsfragen beantwortet werden. Ein bestehender Vertrag sollte nie gekündigt werden, ohne dass bereits schriftlich die Annahme der neuen Versicherung vorliegt.



Was empfehlen wir Kunden vor einem Neuabschluss?

Man sollte sowohl auf den Brutto-Beitrag, als auch auf den Netto-Beitrag achten. Im schlimmsten Fall, also wenn eine Gesellschaft keine Überschüsse mehr erwirtschaftet, ist der Brutto-Beitrag zu bezahlen. Einige Gesellschaften lassen sich erheblichen Spielraum zwischen den beiden Beiträgen. Angebote bei denen die Differenz moderat ist, sind sicherlich langfristig nachhaltiger und beständiger. Natürlich ist dies nicht das einzige Augenmerk vor einem Neuabschluss, sondern nur ein Teil des Ganzen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine lebensbegleitende Vorsorge dar und bedarf daher im Vorfeld einer intensiven Betrachtung und Prüfung.


Kategorie: Versicherung • Schlagworte: Berufsunfähigkeitsversicherung, Versicherung
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