Warum ein "TÜV" für die bestehenden Versicherungen sinnvoll ist
13.04.2016Haftpflicht? Hausrat? Unfallversicherung? „die hab ich schon seit einigen Jahren bei der xy-Versicherung laufen“ oder „die ist so günstig, weil ich die schon vor einer Ewigkeit abgeschlossen habe und noch nie was hatte“. Argumente und Aussagen, die uns in unserer täglichen Arbeit immer mal wieder von Interessenten zugerufen werden. Doch was genau ist bei solchen Aussagen eigentlich das Gefährliche?
© Spencer / Fotolia
Im Schadensfall kommt es auf ein zeitgemäßes Bedingungswerk an. Ist dieses schon einige Jahre alt, lauert die Gefahr einer Unterversicherung oder auch einer kompletten Schadensablehnung, wenn Leistungen nicht versichert sind. Lasst uns ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern und ein paar aktuelle Beispiele aufzeigen:
Beispiele für die Privathaftpflicht
Bei der Privathaftpflicht geht es bereits bei der Versicherungssumme los. Vor 20 Jahren hatten wir noch die gute, alte D-Mark. Verträge hatten damals Versicherungssummen von durchschnittlich 1,0 bis 2,0 Millionen D-Mark versichert. Aufgrund der Inflation und der Entwicklung der Kaufkraft ist man mit solch einem Vertrag im Ernstfall unterversichert. Die heutigen Tarife bieten Versicherungssummen ab 10 Millionen Euro aufwärts. Auch bieten frühere Tarife oft keinen Schutz für Kinder bis zum 7. Lebensjahr oder ersetzen einen Schaden nicht, wenn die beschädigte Sache ausgeliehen war.
Beispiele für die Hausratversicherung
Alle kennen die brennende Kerze, die umgefallen ist oder die Herdplatte, die versehentlich nicht ausgeschaltet wurde. Die Folge kann ein Brand in der Wohnung und gleichzeitig eine Schadensablehnung der Hausratversicherung sein. Nämlich genau dann, wenn die „grobe Fahrlässigkeit“ im Vertrag nicht mitversichert ist. In vielen alten Verträgen ist genau das der Fall und führt letztlich zu einer Ablehnung. Genauso Fälle von „Diebstahl“, „Überspannung durch Blitz“ und so weiter, sind in neueren Verträgen weitaus besser geregelt als früher. Man hat also überhaupt nichts davon, Verträgen in seinem Versicherungsordner jahrelang keine Beachtung mehr zu schenken.
Beispiele für die Unfallversicherung
Unfälle infolge einer Bewusstseinsstörung ist ein markanter Punkt in den Versicherungsbedingungen. Früher in der Regel ausgeschlossen, gibt es heute eine Vielzahl an Gesellschaften, die hierfür eine Versicherungsleistung vorsehen. Eine Bewusstseinsstörung kann beispielweise durch einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall hervorgerufen werden oder aber auch durch Alkoholgenuss oder ärztlich verordnete Medikamente. Wenn ein Unfall aufgrund einer Bewusstseinsstörung passiert, sind heute immer noch viele nicht versichert, weil sie „alte Verträge“ besitzen. Weitere Themen wie beispielweise „Zeckenbiss“ oder „Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen“ (gerade bei Kindern) sind heute viel konkreter geregelt und letztlich versichert.
Was empfehlen wir?
Unsere Ansicht sollte auch Ihre Ansicht sein! Es macht also durchaus Sinn, seine bestehenden Versicherungen in regelmäßigen Abständen einem „TÜV“ zu unterziehen und sie nicht über Jahre im Versicherungsordner „verstauben“ zu lassen und brav seine Beiträge zu bezahlen. Ansonsten ist der Ärger im Schadensfall leider oft vorprogrammiert. Durch unsere Erfahrung wissen wir auch, dass kaum jemand sich mit diesen Dingen freiwillig beschäftigen will. „Keine Zeit“, „ich kenn mich da eh nicht aus“, „das macht mir keinen Spaß“ sind an der Stelle oft gehörte Sätze. Genau deshalb ein bisschen Werbung in eigener Sache: Bei der Überprüfung von bestehenden Versicherungen sind wir Ihnen gerne behilflich und nehmen Ihnen diese Arbeit ab. Wir geben Ihnen bei Bedarf sinnvolle Tipps an die Hand und führen einen unabhängigen Marktvergleich durch.
Kategorie: Versicherung • Schlagworte: Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Versicherung, Versicherungsvergleich
KategorienSchlagwörter
- Altersvorsorge
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Autokredit
- Baukindergeld
- Bausparen
- Bauversicherungen
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- betriebliche Altersvorsorge
- Erwerbsminderungsrente
- Gebäudeversicherung
- Geldanlage
- Gold
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Immobilienfinanzierung
- Kfz-Versicherung
- Krankenversicherung
- Kredite
- Kreditvergleich
- Privathaftpflichtversicherung
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- Unfallversicherung
- Versicherung
- Versicherungsvergleich
Anschrift
fibelo GbR
Ihr Lotse in der Finanzberatung
Kandelstr. 9
79199 Kirchzarten
Fon: 07661.62996-0
Fax: 07661.62996-11
fibelo GbR
Ihr Lotse in der Finanzberatung
Kandelstr. 9
79199 Kirchzarten
Fon: 07661.62996-0
Fax: 07661.62996-11