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Staatlich geförderte Versicherungen im Faktencheck | Teil III: Die Direktversicherung

15.10.2014

Im dritten Teil unseres Faktencheck nehmen wir die betriebliche Altersvorsorge unter die Lupe. Die Direktversicherung ist weit verbreitet und wird immer häufiger zum Aufbau einer zusätzlichen Altersrente genutzt. Was zusätzlich zum Aspekt „Altersvorsorge“ noch wissenswert ist, erläutert unser Artikel.

Staatlich geförderte Versicherungen oder Bausparverträge sind in aller Munde und werden massiv in verschiedensten Medien beworben. Die einzelnen Angebote können sehr attraktiv sein, wenn man sich zum einen an die „Spielregeln“ hält und zum anderen bereit ist, im ein oder anderen Fall etwas an Flexibilität einzubüßen. Deshalb gilt, sich vor dem Abschluss einer Direkt- versicherung, mit den wichtigsten Gegebenheiten und Fakten auseinander zu setzen.



Steuer- und Sozialversicherung

Die Direktversicherung wird durch eine Entgeltumwandlung direkt vom Gehalt abgeführt bzw. bezahlt. Der Beitrag ist in der gesamten Ansparzeit steuer- und sozialabgabenfrei. Sozialabgaben sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung. Je früher man also eine Direktversicherung abschließt, desto länger hat man die Möglichkeit diese Vorteile für die spätere Rente zu nutzen. Wie schon bei Riester- und der Rürup-Rente greift im Rentenalter die nachgelagerte Besteuerung und die Rente muss voll versteuert werden. Speziell bei der Direktversicherung wird die Rente zusätzlich noch mit Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung belegt. Klingt logisch, da über die gesamte Ansparzeit für den Sparbeitrag keine Abgaben „verlangt“ wurden.



Die Rahmenbedingungen der Direktversicherung

Die Direktversicherung soll als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung dienen. Daher wird zum Rentenbeginn aus einer Direktversicherung eine lebenslang garantierte Rente bezahlt. Einmalig hat man die Option, sich das gesamte Kapital auf einmal auszahlen zu lassen. Dies muss aber wohl durchdacht sein, da die einmalige Kapitalauszahlung eine volle Versteuerung zur Folge hat. Es erscheint sinnvoller, sich später für eine monatliche Rente zu entscheiden, um die Steuer geringer zu halten. In der Ansparphase ist die Direktversicherung an enge gesetzliche Vorgaben geknüpft. Sie ist nicht abtretbar und pfändbar, ebenso sind keine Auszahlungen möglich. Eine Kündigung hat lediglich eine Beitragsfreistellung zur Folge. Da die Direktversicherung staatlich gefördert ist und letztlich eine Vorsorge für die Rente darstellt, ist eine frühere Verfügbarkeit von Beginn an ausgeschlossen.



Kann die Rente oder das Kapital vererbt werden?

Grundsätzlich gilt auch bei der Direktversicherung das sogenannte „enge Bezugsrecht“. Vererbbar ist eine Direktversicherung in Form einer Rente zunächst an den Ehegatten oder Kinder. Auch eine Vererbbarkeit an den Lebensgefährten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Man spricht in diesem Fall von einer eheähnlichen Gemeinschaft. Treffen die vorgenannten Bedingungen nicht zu, dann kann ein Sterbegeld aus den bisher eingezahlten Beiträgen und eines eventuellen Gewinnguthabens gezahlt werden (derzeit max. 8.000 Euro). Sind keine Hinterbliebenen benannt bzw. vorhanden, verfällt das Kapital zugunsten der Versichertengemeinschaft.


Kategorie: Versicherung • Schlagworte: Altersvorsorge, betriebliche Altersvorsorge, Versicherung
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