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Ab in den Urlaub! Aber bitte mit Auslandsreisekrankenversicherung

29.05.2018

Die Temperaturen klettern – die Vorfreude auf den Sommerurlaub steigt. Egal ob Fernreise in exotische Länder, die Städtereise in Europa oder dem Strandurlaub in Italien: Geben Sie auf sich Acht und für alle anderen Fälle, sorgen Sie vor!

Ob Beinbruch, Zahnschmerzen oder Virusinfektion; die Liste der möglichen Erkrankungen, die einem den Urlaub vermiesen können, ist lang. Doch in welchen Fällen zahlt die Behandlung die gesetzliche Krankenkasse? Und ist eine private Auslandskrankenversicherung überhaupt nötig?

Was zahlt die deutsche gesetzliche Krankenkasse?

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse erstreckt sich ausschließlich über EU- Staaten, wie auch über jene, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Dazu zählen Länder wie beispielweise die Türkei, Norwegen, oder auch Island. Nun kommt das ABER. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt im Ausland nur für medizinisch notwendige Arzt- und Krankenhausbesuche, ergo für Notfallbehandlungen. Für die Kosten eines Rücktransports in die Heimat kommt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht auf.

Die Erfahrung zeigt, dass sich die Abrechnung durch die deutsche Gesundheitskarte mit integriertem Chip, noch nicht vollständig an den Urlaubsorten durchgesetzt hat. In den meisten Fällen bleibt Reisenden nur die Option der Vorauskasse. Das ist meist kein Problem, wenn die Kosten nach der Rückkehr von der Krankenkasse erstattet werden. Jedoch übernimmt die Kasse nicht alle Kosten, da die Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenkasse an strenge Regularien geknüpft sind. Genau diese Hürden, lassen einen Blick auf die private Auslandsreisekrankenversicherung zu.

Auslandsreisekrankenversicherungen

…kommen weltweit für ärztliche Behandlungskosten, verordnete Medikamente, einfache Zahnfüllen, den Rücktransport in die Heimat und individuell definierbare Kriterien auf und sind in der Regel ausgesprochen günstig. Jahresverträge für Singles gibt es zwischen 8-25 Euro, Familien zahlen zwischen 17-40 Euro. Wer jedoch länger als 6 Wochen ununterbrochen unterwegs ist, benötigt einen speziellen Krankenversicherungsschutz, der auf eine Langzeitreise zugeschnitten ist.

Nicht notwendig – sondern sinnvoll soll es sein

Wichtig ist auch bei der Auslandsreisekrankenversicherung genauer hinzusehen. Einige Gesellschaften sichern nur den medizinisch notwendigen Rücktransport in die Heimat ab. Ob ein solcher Rücktransport notwendig ist entscheidet aber nicht der Patient, sondern der Versicherer. Ist der Patient in einem gut ausgestatteten Krankenhaus im Ausland, sieht der Versicherer meist keine medizinische Notwendigkeit, den Urlauber nach Hause zu bringen.

Es macht wesentlich mehr Sinn eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die den medizinisch sinnvollen Rücktransport finanziert. Auf diese Weise wird der Urlauber so schnell wie möglich in seine Heimat zurückgebracht, da er sich dort in seiner Muttersprache verständigen kann und die Anwesenheit von Familie und Freunden die Erholung des Patienten fördert.

Wie flexibel ist die Laufzeit des Vertrages?

Bei Auslandsreisekrankenversicherungen handelt es sich um Jahresverträge. Werden diese nicht fristgerecht vor Ablauf gekündigt, verlängern sie sich stillschweigend um ein weiteres Jahr.



Auslandsreisekrankenversicherung zum Kinopreis

Eine Auslandsreisekrankenversicherung mit sehr guten Leistungen, lässt sich mit dem Preis eines Kinobesuchs vergleichen. Deshalb lieber einmal im Jahr auf den Kinobesuch verzichten und sich im Krankheitsfall im Urlaub keine Sorgen ums Geld machen müssen.


Kategorie: Versicherung • Schlagworte: Auslandsreisekrankenversicherung
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