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Das neue Altersvorsorgedepot kommt!
Am 27. März 2026 hat der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen. Es soll die bisherige Riester-Rente ersetzen und zum 01. Januar 2027 wirksam werden.Wir ordnen ein!
(Reform-) Prozess:
• 27. März 2026 – Das Altersvorsorgereformgesetz wird im Bundestag beschlossen.
• 8. Mai 2026 – Termin für die Zustimmung durch den Bundesrat.
• erst danach – Erarbeitung der Zertifizierungskriterien für neue Produkte. Das ist ein Verwaltungsprozess und dauert dementsprechend.
• erst danach – Konzeption, Kalkulation und Zertifizierung neuer Produkte
Warum wurde die Reform notwendig?
Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus auszugleichen. Sie ist nicht wirklich schlecht und „rechnet“ sich in erster Linie über staatliche Zulagen und zusätzliche Steuervergünstigungen. Beides zusammen sorgt für hohe Förderquoten.
Leider hatte die Riester-Rente von Beginn an – und größtenteils zu Unrecht – mit einer „schlechter Presse“ zu kämpfen. Das schmälerte die Akzeptanz und machte einen neuen „Aufschlag“ erforderlich.
Berechtigte Kritikpunkte waren und sind:
• Die Riester-Rente wurde nicht für alle gemacht! – Selbständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind von der staatlichen
Förderung ausgeschlossen.
• Die obligatorische Beitragsgarantie hat sich – insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen – als renditemindernd herausgestellt.
• Die Feinjustierung der Riester-Rente ist verhältnismäßig kompliziert und aufwendig. Viele Verträge sind daher suboptimal eingestellt.
Dennoch kann im Einzelfall eine bestehende Riester-Rente im Verhältnis zur neuen staatlich geförderten Altersvorsorge die bessere Alternative darstellen.
Staatliche Förderung: Einfacher, proportional, leistungsorientiert, familienfreundlich
Die Zulagenförderung wird grundlegend neu strukturiert – aber der Grundsatz bleibt:
Steuerliche Entlastung in der Ansparphase, Besteuerung in der Auszahlungsphase (nachgelagerte Besteuerung).
Das ändert sich:
• Die komplizierte 4-%-Regel (4 % vom Vorjahresbrutto für die volle Zulage) entfällt.
• Künftig genügt ein fester Mindesteigenbeitrag von 120 € pro Jahr, um überhaupt Zulagen zu erhalten.
Neue Grundzulage – „Cent je Euro“
Die Grundzulage wird beitragsproportional:
• Für die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr gibt es
→ 50 Cent Zulage je 1 € Eigenbeitrag
• Für den Anteil von 360,01 –1.800 €
→ 25 Cent je 1 € Eigenbeitrag
Maximal ergibt das bei 1.800 € Eigenbeitrag eine Grundzulage von 540 € im Jahr.
Vor allem Sparer:innen mit Beiträgen bis 30 € monatlich profitieren, da hier die Förderquote besonders hoch ist.
Kinderzulage – einfacher und fairer
Die Kinderzulage wird ebenfalls beitragsproportional:
• 1 € pro Euro Eigenbeitrag und Kind,
• bis maximal 300 € Eigenbeitrag pro Jahr → 300 € Kinderzulage je Kind.
Wichtig: Die frühere Unterscheidung nach Geburtsjahr (185 €/300 €) entfällt. Die Förderung hängt künftig nicht mehr vom Geburtsjahr, sondern vom tatsächlichen Beitrag ab.
Bonus für Berufseinsteiger:innen
Junge Sparer:innen werden mit einem einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 € unterstützt – zusätzlich zur Grundzulage. Voraussetzung: rechtzeitiger Einstieg (< 25. Lebensjahr) und eigener Beitrag (mind. 120 € pro Jahr).
Sonderausgabenabzug
Künftig können bis zu 1.800 € an Eigenbeiträgen zzgl. der zustehenden Zulagen steuerlich berücksichtigt werden. Damit liegt der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug grundsätzlich über dem bisherigen Niveau. Ohne mittelbar zulageberechtigten Ehepartner und ohne Kinderzulagen ergibt sich zum Beispiel ein maximal berücksichtigungsfähiger Betrag von 2.340 € (1.800 € + 540 €).
Was soll ich mit meiner bestehenden Riester-Rente machen?
• Beibehalten?
o Das kommt darauf an! – Abhängig von der persönlichen Situation (Alter, Anzahl der Kinder, geplanter Rentenbeginn, Risikoeinstellung) und dem bestehenden Vertrag (bisherige und verbleibende Laufzeit, Vertragsgestaltung, Vertragswert) kann die bestehende Riester-Rente individuell die bessere Alternative sein.
• Beitragsfreistellung?
o Eine Bedingung für die alten Riester-Renten war eine 100%ige Beitragsgarantie zum Ende der Laufzeit. Garantiegeber war der Anbieter. In ein paar wenigen Fällen wird es besser sein, den alten Anbieter in der Pflicht zu halten, ein mögliches Delta aus Beiträgen und Vertragswert auszugleichen.
• Übertrag auf die neue Altersvorsorge
o Das wird der voraussichtliche Regelfall sein! – Es wird ein Wechselrecht für Bestandskunden inkl. der Mitnahme der bisher erhaltenen Zulagen geben.
• Kündigung?
o Auf keinen Fall! – Wenn Sie Ihre bestehende Riester-Rente kündigen, müssen Sie alle in der Vergangenheit gutgeschriebenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.


